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■ Stadtstaaten und OzonkompromißPferdefuß bei Ozon- verordnung entdeckt

Bremen (taz) – Wie die Entscheidung ausfällt, wenn der Bundesrat morgen über die bundeseinheitliche Ozonverordnung abstimmt, ist seit gestern wieder völlig offen. Juristen der schleswig- holsteinischen Landesregierung haben nämlich einen rechtlichen Pferdefuß – vor allem für Stadtstaaten – entdeckt: Laut der Verordnung soll es Fahrverbote geben, wenn an drei Meßstellen, die mindestens 50, höchstens aber 250 Kilometer voneinander entfernt liegen, Ozonwerte von über 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen werden. Nun ist folgender Fall denkbar: Wenn in drei Bundesländern, zum Beispiel in Bielefeld (NRW), Kassel (Hessen) und dem Landkreis Verden (Niedersachsen) über 240 Mikrogramm Ozon gemessen werden, dann würde es in dem gar nicht betroffenen Land Bremen Fahrverbote geben, sonst aber nirgendwo.

Grund dafür ist eine Sonderregelung für die vier kleinen Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland. Hier reicht es aus, daß eine einzige der drei überhöhten Ozonkonzentrationen im Land oder in einem angrenzenden Landkreis eines Nachbarlandes gemessen wird. In allen anderen Bundesländern müssen mindestens zwei der überhöhten Messungen im Land oder in angrenzenden Landkreisen erfolgt sein. Dirk Asendorpf

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