: Spielsucht: BGH schützt besser
KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) wird möglicherweise den Schutz Spielsüchtiger stärken, die sich selbst für weitere Besuche im Spielcasino haben sperren lassen. Gestern hat das Karlsruher Gericht über die Klagen zweier Ehefrauen aus Bielefeld und Schwerte verhandelt. Sie fordern vom nordrhein-westfälischen Casinobetreiber WestSpiel die Rückzahlung der von ihren Ehemännern verspielten Gelder. Die beiden Männer, die gegenüber der Spielbank schriftlich eine „Selbstsperre“ erklärt hatten, waren trotzdem ins Casino in Dortmund-Hohensyburg gegangen – und zwar in die ohne Personenkontrolle zugänglichen Automatenspielsäle, dem so genannten Kleinen Spiel. Der BGH wird sein Urteil am 15. Dezember verkünden.