■ Reform des Abtreibungsrechts gescheitert: Spanierinnen müssen weiter im Ausland abtreiben
Madrid (dpa) – Abtreibungen bleiben in Spanien auch künftig nur in Ausnahmefällen straffrei. Mit der knappen Mehrheit von nur einer Stimme wurde ein von den Sozialisten eingebrachter Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts im Parlament abgelehnt. Nach dem Gesetzentwurf sollten Schwangerschaftsabbrüche entsprechend einer Fristenlösung bei persönlichen, familiären oder finanziellen Notlagen bis zur 16. Woche straffrei bleiben.
Nach dem Scheitern der Reform sind Abtreibungen in Spanien weiter nur in Ausnahmefällen wie nach Vergewaltigungen oder ärztlicher Indikation möglich. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Spanien wird auf jährlich 50.000 geschätzt. Wegen der rechtlichen Schwierigkeiten lassen viele Frauen den Eingriff im Ausland vornehmen.
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