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Sorben fordern Mitwirkungsrecht

Berlin (lbn) - Einen Volksgruppen-Artikel, der die Rechte von sprachlichen Minderheiten in der künftigen deutschen Verfassung festschreibt, haben Vertreter der Sorben gefordert. In einem „Memorandum des sorbischen Volkes“ fordern sie unter anderem ein Mitwirkungsrecht bei Gesetzen, die ihre Belange berühren. Im Grundgesetz solle der Begriff „Deutsche“ durch „Staatsbürger“ ersetzt werden. Die Sorben seien wohl „Staatsbürger Deutschlands“, nicht aber Angehörige des deutschen Volkes“. Die Sorben sind ein slawisches Volk, das seit etwa 1.400 Jahren in der Lausitz im Südosten der heutigen DDR lebt. Seit 1.000 Jahren leben die Sorben „innerhalb deutscher Staatlichkeit“, heißt es in dem Memorandum. Bereits die Frankfurter Paulskirchen -Verfassung von 1849 habe die Rechte der nicht-deutschen Volksstämme anerkannt. Die Weimarer Verfassung und die Verfassungen der DDR hätten ihre Rechte aufgenommen. Im Grundgesetz fehle dagegen ein Volksgruppenartikel. Als Text für den geforderten Artikel schlagen die Sorben vor: „Der Schutz und die Förderung der in Deutschland ansässigen Volksgruppen werden garantiert. Bei der Ausarbeitung von Bundes- und Landesgesetzen, die in besonderer Weise die Interessen der Volksgruppen berühren, steht ihnen ein Mitwirkungsrecht zu, welches durch Gesetz zu regeln ist.“

KRITIK

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