piwik no script img

Archiv-Artikel

Sonntagsöffnung soll rechtens sein

Nach neuen Rechtsgutachten der Einzelhandelsverbände widerspricht das Ladenöffnungsgesetz nicht dem Sonntagsschutz. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sagte der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, gestern. Der HDE und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) hätten zwei Gutachten beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die zu den gleichen Ergebnissen kämen. Das Ladenöffnungsgesetz, das eine Öffnung der Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr gestattet, sei verfassungskonform, sagte Pellengahr. Es habe diese Tradition bereits in den Fünfzigerjahren gegeben. Da die Läden an 42 Sonntagen geschlossen blieben, werde der Sonntagsschutz nicht ausgehöhlt. „Der Einzelhandel braucht die Öffnung am Sonntag“, argumentierte Pellengahr. Gegen die Sonntagsöffnung hatten im November 2007 die beiden großen Kirchen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz stehe nicht in Konflikt mit dem „berechtigten kirchlichen Anliegen des Sonntagsschutzes“, so Pellengahr. EPD