Sondervermögen: Erst mal ein Gutachten
Berlins 5-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Klimaschutz kommt später als geplant. Die Finanzverwaltung will erst mit einem Gutachten klären, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hat. Das teilte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwoch im Hauptausschuss mit. Er sei ein Gebot der Gründlichkeit, das Urteil aus Karlsruhe ausführlich zu beleuchten. Absehbar wird das Sondervermögen damit erst Anfang 2024 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. In einer ersten Einschätzung kurz nach dem Urteil ging Evers’ Verwaltung davon aus, dass die zentralen Argumente der Entscheidung aus Karlsruhe nicht auf Berlin anwendbar sind. Am Mittwoch sagte Evers, er nehme aber auch darüber hinaus die Reichweite des Urteils sehr ernst. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) forderte, dass trotz des Prinzips „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ alles darangesetzt werde, bis Februar die offenen Fragen zu klären und das Sondervermögen zu beschließen. (dpa)
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