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■ SitzblockadenGegen Nötigung

Bonn (AFP) – Niedersachsen will eine einheitliche Definition des Gewaltbegriffs im Strafrecht. Die Bundesratspressestelle teilte gestern in Bonn mit, das Land habe einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, in dem Gewalt als „Zwang, der mittels Einwirkung auf den Körper einer anderen Person oder mittels Freiheitsberaubung ausgeübt wird“, definiert wird.

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