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Archiv-Artikel

in kürze URTEIL Sittenwidrige Post

Die unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail ist grundsätzlich sittenwidrig. Mit dieser Entscheidung hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben. Im Streitfall muss der Werbende das Einverständnis des Empfängers nachweisen. (ap)