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Archiv-Artikel

Sie ist Deutsche. Punkt

betr.: „Die Frau war geschützt“

Sollten deutsche Richter in Deutschland nicht in aller Regel deutsches Recht anwenden? Sie sind an Recht und Gesetz gebunden und nicht an Koran, Bibel oder Thora. Ich finde es schon reichlich zynisch von einer „Deutschen marokkanischer Herkunft“ zu sprechen. Sie ist Deutsche. Punkt. Noch zynischer ist es, davon zu reden, eine Frau müsse die Gewalttätigkeit ihres Ehemannes voraussehen. Selbst in muslimischen Kreisen ist die Anwendung von Gewalt in der Ehe nicht unumstritten. Mit welchem Recht spielt sich eine deutsche Familienrichterin also auf und glaubt das beurteilen zu können? Für deutsche Ehen, die geschieden werden, gibt es die Regelung einer schnelleren Scheidung bei bekannt gewalttätigen Ehepartnern. Gilt das für die Betroffene nicht, weil sie marokkanischer Herkunft ist? Oder soll sie für ihre Dummheit bestraft werden, geheiratet zu haben? CORNELIA EWALD, Berlin

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