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Archiv-Artikel

Sexualstrafrecht beschlossen

BERLIN ap ■ Das neue Sexualstrafrecht kann in Kraft treten. Der Bundestag wies am Freitag mit absoluter Mehrheit den Einspruch der Länder zurück, denen die Novelle nicht weit genug geht. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Ausbau der Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und widerstandsunfähigen Personen sowie gegen die Verbreitung von Kinderpornografie. Ferner soll die DNA-Analyse erleichtert werden. Nach der Novelle beginnt die Verjährung in folgenden Fällen frühestens mit dem 18. Geburtstag des Opfers: sexuelle Misshandlung Schutzbefohlener, Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken. Zudem wird der Straftatbestand des Kinderhandels erweitert.