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■ ServiceKurz und bündig

Keine von 31 untersuchten Fondsgesellschaften sei in der Lage, mit durchweg guten Fonds, geringen Kosten und gutem Service zu überzeugen. Das ermittelte die Stiftung Warentest. Nur 4 Gesellschaften waren „gut“, 15 hingegen nicht willens oder in der Lage, ihre Neukunden ausreichend zu informieren (in: Finanztest 3/98).

Das Finanzamt darf von Banken Auskünfte über bestimmte Kontobewegungen dann einholen, wenn der Steuerzahler diese nicht vorlegen will oder kann und darüber hinaus Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vorliegen, entschied in einem Fall das Finanzgericht München (Az.: 1 K 983/92).

Einen kostenlosen „Steuerberater-Suchservice“ bietet der Deutsche Steuerberaterverband. Unter der Rufnummer 0228/985940 können Ratsuchende ihr Anliegen schildern und bekommen dann Experten genannt. Internet: www.steuer berater-suchservice.de.taz

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