: Selektives Unding
Betr.: „Bettler im Blitzlicht“, taz hamburg vom 17. 5. 06
Kein Mensch käme auf die Idee, Nichtbehinderte zu bemitleiden, weil es nichtbehinderte BettlerInnen gibt. Das, was tatsächlich anzuprangern gilt, nämlich, dass Armut schon längst nicht mehr vor Alten und Behinderten Halt macht, geht den Behörden scheinbar nicht ein! Auch ich finde es ein Unding, wenn Menschen zum Betteln gezwungen werden, aber hier lässt Herr Schreiber ja keine Interpretationsmöglichkeit zu: Letztendlich ist es eben nicht der unterstellte Zwang zum Betteln, sondern vielmehr der Anblick der schwerbehinderten Menschen, der stört! Und zur Strafe soll er dafür auch noch zahlen? Um wessen vielzitierte Menschenwürde geht es hier denn eigentlich? Armes Hamburg, wie gehst Du mit Deinen Armen um?!JASMIN NIAZI, Frankfurt/Main
Ausgerechnet an Herrn Schreiber und seinen Mitarbeitern ist bisher jede berechtigte Forderung seitens der Verkehrsteilnehmer (insbesondere der Fußgänger und Radfahrer) abgeprallt, die Sommerterrassen und Auslagen auf Gehwegen zu begrenzen. Die selektive Durchsetzung des § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) ist ungerecht und beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat – unabhängig davon, ob das Vorgehen gegen Bettler durch das HWG gedeckt sein sollte oder nicht.
Herr Schreiber sollte doch mal zum Beispiel sonnabends um 12 Uhr durch die Schanzenstraße gehen und seine Verfügungen und Bußgeldbescheide an die dortigen Geschäftsleute verteilen! Da könnte er Gewinne einstreichen, die auf seit Jahren unrechtmäßig besetzten öffentlichen Verkehrsflächen erwirtschaftet werden, und sich auch noch um die Verkehrssicherheit verdient machen.FRANK BOKELMANN