■ Schwule Mieter: Urteil gegen Kündigung
Berlin (taz) – Das Landgericht Köln hat in einem letztinstanzlichen Urteil die Kündigung eines Vermieters gegenüber dem überlebenden gleichgeschlechtlichen Partner des Mieters als rechtswidrig zurückgewiesen [Aktenzeichen: 12S275/92 (221C80/92 AG Köln)]. Es handelt sich allerdings nicht um ein Grundsatzurteil. Das Gericht ließ offen, ob die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, wonach im Todesfall der nichteheliche Partner des Mieters wie ein Ehegatte den Mietvertrag übernehmen kann, auch auf lesbische und schwule Partnerschaften anzuwenden ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen