■ Schwule Mieter: Urteil gegen Kündigung
Berlin (taz) – Das Landgericht Köln hat in einem letztinstanzlichen Urteil die Kündigung eines Vermieters gegenüber dem überlebenden gleichgeschlechtlichen Partner des Mieters als rechtswidrig zurückgewiesen [Aktenzeichen: 12S275/92 (221C80/92 AG Köln)]. Es handelt sich allerdings nicht um ein Grundsatzurteil. Das Gericht ließ offen, ob die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, wonach im Todesfall der nichteheliche Partner des Mieters wie ein Ehegatte den Mietvertrag übernehmen kann, auch auf lesbische und schwule Partnerschaften anzuwenden ist.
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