■ Schwimmen: Dopinganklage gegen vier Schwimmtrainer
Berlin (dpa) – Gegen den früheren Coach von Franziska van Almsick, Dieter Lindemann, und weitere drei Schwimmtrainer des SC Dynamo Berlin wird nach Informationen des Tagesspiegel die Staatsanwaltschaft Berlin in dieser Woche Anklage erheben. Gegen die vier Betreuer, zu denen neben Lindemann die Trainer Volker Frischke, Rolf Gläser und Dieter Krause gehören, wurde in den zurückliegenden Monaten wegen des Tatbestandes der Körperverletzung durch Vergabe von Dopingmitteln an Minderjährige ermittelt. Dieter Lindemann, der zur Zeit wie Volker Frischke beim Deutschen Schwimmverband (DSV) angestellt ist und im Berliner Bundesstützpunkt unter anderen Steffen Zesner betreut, droht im Falle der Anklage die sofortige Beurlaubung bis zum Urteilsspruch. Neben den beiden Schwimmtrainern sollen mit Rolf Gläser, derzeit Verbandstrainer in Österreich, sowie dem früheren Jugend-Coach Dieter Krause, der heute in der freien Wirtschaft tätig ist, zwei Dynamo- Betreuer angeklagt werden, die im deutschen Sport keine Funktionen mehr innehaben.
Bereits unmittelbar nach der Wende hatte sich Lindemann beim Landessportbund Berlin als Trainer beworben. Eine durch DSB- Präsident Manfred von Richthofen ins Leben gerufene Anstellungs- Überprüfungskommission sprach damals die Empfehlung aus, Lindemann aufgrund seiner Vergangenheit im SC Dynamo nicht zu beschäftigen. „Der DSV hatte aber nichts Eiligeres zu tun, als ihn anzustellen. Das dürfte jetzt auf den Schwimmverband zurückfallen“, ist von Richthofen sicher und erklärte weiter: „Es ist ein offenes Geheimnis, daß der Schwimmverband die größten Versäumnisse auf dieser Strecke hat. Andere, wie der Kanu-Verband, haben vorbildlich die Vergangenheit aufgearbeitet.“
Nach der Anklageerhebung wird das zuständige Gericht entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden. Die Prüfung der Anklageschrift kann jedoch Wochen dauern, die Hauptverhandlungen würden kaum noch in diesem Jahr stattfinden. Insgesamt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft seit gut drei Jahren in derzeit 1.047 Verdachtsfällen, in denen DDR- Sportler durch Doping verletzt worden sein könnten. Am 31. Dezember 1997 endet die Verjährungsfrist. Da gegen alle wichtigen Trainer, Mediziner und Funktionäre bereits Ermittlungen eingeleitet worden sind, ist die Verjährungsfrist jedoch unterbrochen.
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