: Schweizer Wehrdienstverweigerer teilweise entkriminalisiert
Bern (adn/dpa) — Schweizer Militärdienstverweigerer, die ethische oder religiöse Gründe glaubhaft machen können, sollen künftig nicht mehr hinter Gitter kommen. Nach dem Nationalrat hat gestern auch der Ständerat die „Entkriminalisierung“ gutgeheißen. Die Reform kommt in der Militärgerichtspraxis allerdings weniger als einem Drittel der Verweigerer zugute: ethisch-religiöse Gründe wurden 1989 lediglich 151 von insgesamt 534 Dienstverweigerern zuerkannt. Das geänderte Militärstrafgesetz sieht vor, daß diese Verweigerergruppe dafür eine Arbeit „im öffentlichen Interesse“ leisten muß, die anderthalbmal so lange dauern soll wie der gesamte Milizmilitärdienst. Der Schuldspruch des Militärrichters für Dienstverweigerer bleibt zwar bestehen, wird aber nicht mehr in das Strafregister eingetragen. Widerstand von rechts wie links begleitete in den Parlamenten diese Teilreform im Militärbereich.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen