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Archiv-Artikel

Schwanger und berufstätig

BREMEN taz ■ „Haben Sie vor in absehbarer Zeit schwanger zu werden?“ – dass diese Frage in einem Vorstellungsgespräch fehl am Platze ist, wissen die meisten. Eine neue Broschüre der Arbeitnehmerkammer informiert jetzt darüber, welche Rechte Schwangere sonst noch in einem Betrieb haben. „Arbeit und Gesundheit in der Schwangerschaft“ unter www.arbeitnehmerkammer.de oder direkt in den Geschäftsstellen.