: Schulverwaltung darf prüfen
Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag auf Aufnahme in die erste Klasse der Wald-Grundschule abgelehnt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Die Antragstellerin wollte in eine erste Klasse der Wald-Grundschule aufgenommen werden, sie sei in deren Einschulungsbereich gemeldet. Das lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ab. Begründung: Die Ermittlungen hätten ergeben, die Antragstellerin sei nur zum Schein im Einschulungsbereich gemeldet. Dagegen hatte sich die Antragstellerin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Dessen 9. Kammer lehnte den Antrag ab. Begründung: Zwar seien grundsätzlich die Angaben der Erziehungsberechtigten über den Wohnort bei der Entscheidung über einen Aufnahmeantrag zugrunde zu legen. Dies gelte nicht, wenn sich Anhaltspunkte ergäben, dass diese Angaben nicht den tatsächlichen Wohnverhältnissen entsprächen. (VG 9 A 162 07) ddp