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Archiv-Artikel

Schulpflicht Behörde darf Zwang anwenden

Ein Hamburger Ehepaar von Schulverweigerern darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch mit Hilfe eines Zwangsgeldes dazu verpflichtet werden, seine drei ältesten Töchter zur Schule zu schicken. Die Eltern seien nicht berechtigt, die Kinder wegen ihrer christlichen Glaubensüberzeugung von staatlichen Schulen fernzuhalten und daheim zu unterrichten, begründete das Verwaltungsgericht gestern seine Entscheidung. Das Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro sei ein „erster Vollstreckungsversuch“. Das Paar war kürzlich vom Amtsgericht Altona wegen Verletzung der Schulpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden (taz berichtete).

Die Eltern unterrichten ihre Kinder zu Hause, weil sie einen schlechten Einfluss der öffentlichen Schulen auf ihre Töchter befürchten und das Niveau der Ausbildung kritisieren. Die beiden ältesten Töchter hatten die Eltern von einer Privatschule genommen und nicht an einer öffentlichen Schule angemeldet. Dorthin war die dritte Tochter erst gar nicht geschickt worden. Das Paar, das einen Sohn und fünf Töchter im Alter zwischen einem und 14 Jahren hat, hatte bislang bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen die Schulpflicht gekämpft.

Die Mutter (38) und der Vater (43) hatten beim Verwaltungsgericht einen Antrag gegen die Anordnung gestellt, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Die Eltern können jetzt gegen die Entscheidung eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht richten. Gegen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe durch das Amtsgericht haben sie bereits Berufung eingelegt. dpa