: Schröder wehrt sich in England
HAMBURG epd ■ Dem britischen Boulevardblatt Mail on Sunday ist es von einem deutschen Gericht untersagt worden, weiterhin falsche Behauptungen über das Privatleben von Bundeskanzler Gerhard Schröder zu verbreiten. Das Blatt hatte Schröder eine Affäre mit einer bekannten TV-Moderatorin unterstellt. In Zitatform war das Gerücht von der britischen dann in die deutsche Presse gelangt. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hatte später einen Widerruf veröffentlicht. Der Boulevardzeitung werden nun in einer einstweiligen Verfügung sechs bestimmte Behauptungen untersagt. Für den Fall des Zuwiderhandelns wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.