piwik no script img

Schönberg–Urteil gibt Lübeck recht

Lüneburg (dpa) - Als erstes Oberverwaltungsgericht hat gestern das OVG Lüneburg der Hansestadt Lübeck die Klagebefugnis gegen Genehmigungen für Sondermülltransporte nach Schönberg zugesprochen. Die Klagen, so die Lüneburger Richter, hätten bis zur Hauptverhandlung in einigen Jahren aufschiebende Wirkung. Die Stadt Lübeck bekam damit Recht in einem Verfahren gegen das Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten Schleswig– Holstein, das zwei Firmen die Transportgenehmigungen erteilt hatte. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache können nach Angaben des Gerichts noch Jahre vergehen. Die Stadt Lübeck kann nach Angaben eines Gerichtssprechers auf der Grundlage des OVG– Beschlusses künftig jede Transportgenehmigung mit einer gerichtlichen Klage anfechten und wird zumindest vorläufig eine aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen