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Archiv-Artikel

Schnellere Kündigung

Bremen taz ■ Wer länger als fünf Jahre in seiner Wohnung wohnt und kündigen möchte, sollte damit nach Möglichkeit noch bis zum 1. Juni warten. Dann gilt nach einer Gesetzänderung auch für die so genannten Altmietverträge die kürzere Kündigungsfrist von drei Monaten.