: Schlappe für Großflughafen
LEIPZIG ap ■ Am Flughafen Berlin-Schönefeld darf vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab gestern mehreren Eilanträgen von Anwohnern statt. Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben 4.000 Klagen Betroffener vor. Diese haben nach dem Luftverkehrsgesetz jedoch normalerweise keine aufschiebende Wirkung, vielmehr darf der Träger einer Maßnahme nach einem Planfeststellungsbeschluss mit der Umsetzung der Planungen beginnen. Gegen diesen sofortigen Vollzug hatten die Kläger vorläufigen Rechtsschutz beantragt, der ihnen nun gewährt wurde. Der endgültige Verfahrensausgang ist allerdings noch völlig offen, wie das Gericht betonte.