in kürze URTEIL : Schlagloch umfahren
Wer mit seinem Wagen achtlos durch Schlaglöcher fährt, hat für Schäden am Auto keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Osnabrück sah die Sorgfaltspflicht der Kommunen als Straßenbetreiber nicht vernachlässigt. (Az.: 1 O 2851/02 und 1 O 2985/02). (dpa)