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Schiffsregister: ÖTV nach Karlsruhe

Stuttgart (taz) - Die Gewerkschaft ÖTV hat jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Zweite Schiffsregister erhoben. Das dazugehörige Gesetz, es eröffnet Reedern die Möglichkeit, ausländische Seeleute zu Tarifbedingungen ihrer Heimatländer auf Schiffen unter deutscher Flagge zu beschäftigen, war vor einem Jahr von der Koalition durchgesetzt worden. Die ÖTV stützt ihre Klage auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Professor Erhard Denninger, wonach das Zweitregistergesetz unvereinbar ist mit den Grundgesetzartikeln 3 (Gleichbehandlungsgrundsatz) und 9 (Koalitionsfreiheit). Das Grundgesetz soll, so die Forderung der ÖTV, auch auf deutschen Schiffen gelten.

Nach Einführung des Gesetzes haben, einer Bilanz der Hamburger Seeberufsgenossenschaft zufolge, von den rund 15.000 Seeleuten bereits 522 ihren Arbeitsplatz verloren. Im selben Zeitraum sei die Zahl der ausländischen Seeleute um 424 angestiegen. Gegenwärtig fahren rund 600 Seeleute zu Billigheuern auf Schiffen unter deutscher Flagge, meldet die ÖTV.

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