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Schiedsspruch zu GeburtshilfeHausgeburt in Gefahr

Ein Schiedsspruch belegt Hausgeburten mit Qualitätskriterien. Freiberufliche Hebammen fürchten um ihre Existenz.

Was eine Hebamme für ihren Job braucht. Foto: dpa

Berlin taz | Die freiberuflichen Hebammen schlagen Alarm. Sie befürchten, dass viele Geburtshelferinnen künftig ihren Beruf aufgeben müssen. Anlass ist die Entscheidung einer Schiedsstelle von vergangener Woche, die im Streit mit den Krankenkassen angerufen worden war. Der Schiedsspruch legt einen sogenannten Sicherstellungszuschlag für die hohen Haftpflichtprämien und bestimmte Ausschlusskriterien für Hausgeburten fest.

„Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind für uns so nicht hinnehmbar“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV). Rechte von Frauen wie die freie Wahl des Geburtsortes sowie das Berufsrecht der Hebammen würden damit unterlaufen. „Wir prüfen alle Mittel, um dagegen vorzugehen.“

Laut dem Schiedsspruch sollen die Hebammen zum Ausgleich für die gestiegenen Prämien zur Haftpflichtversicherung in Zukunft einen Sicherstellungszuschlag von 4.390 Euro im Jahr von den Krankenkassen erhalten. Die Prämie beträgt 6.274 Euro. Freiberufliche Hebammen, die mindestens vier Geburten im Jahr betreuen, sollen ein Recht auf den Sicherstellungszuschlag haben.

Die Kosten für die Haftpflicht wurden bislang auch über die pauschalen Vergütungen von Hausgeburten ausgeglichen. Dies ist nicht mehr der Fall, eine Hausgeburt werde in Zukunft nur noch mit 675 Euro statt wie bisher mit 861 Euro vergütet, hieß es in einer Erklärung des Hebammenverbandes. Die neuen Regelungen bedeuteten eine Verschlechterung, erklärte der Verband.

Arzt muss zustimmen

Laut dem Schiedsspruch gibt es zudem künftig Qualitätskriterien für Hausgeburten. Danach muss künftig bei der Überschreitung des errechneten Geburtstermins um drei Tage ein Arzt zu Rate gezogen werden und seine Zustimmung zur Hausgeburt geben. „Die Einführung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Verbesserung der Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun“, kritisierte Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des Hebammenverbandes.

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen lobte jedoch den Schiedsspruch. Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, gebe es so mehr Sicherheit. Der Spitzenverband erklärte, dass durch die Neuregelungen die Vergütungen für alle Hebammenleistungen ab sofort um fünf Prozent angehoben werden. Derzeit sind nur noch 2.350 freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe im Hebammenverband haftpflichtversichert.

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1 Kommentar

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  • "Laut dem Schiedsspruch gibt es zudem künftig Qualitätskriterien für Hausgeburten. Danach muss künftig bei der Überschreitung des errechneten Geburtstermins um drei Tage ein Arzt zu Rate gezogen werden und seine Zustimmung zur Hausgeburt geben."

     

    Oh je, ausgerechnet die Quacksalber....