: Schalck muss nicht mehr vor Gericht
Berlin (AP) – Der frühere Devisenbeschaffer der DDR, Alexander Schalck-Golodkowski, hat keinen Prozess mehr zu erwarten: Das Berliner Kammergericht wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts zurück, keine Hauptverhandlung gegen den 67-jährigen und zwei Mitangeklagte wegen des Vorwurfs von Devisen- und Steuervergehen zu eröffnen. Das teilte ein Justizsprecher gestern mit. Schalck war bereits zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt und einmal freigesprochen worden.
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