: Schadensersatz für „Radlerfalle“
Bremen dpa ■ Die Stadtgemeinde Bremen muss zwei Radfahrerinnen nach Unfällen an der „Radlerfalle“ Sielwalleck jeweils 500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von 220 beziehungsweise 20 Euro zahlen. Das hat das Landgericht entschieden. Die Frauen hatten erklärt, dass die unübersichtliche Gestaltung der Kreuzung die Ursache für ihre Unfälle gewesen sei.