: Salzgitter muss zurückzahlen
Deutschlands zweitgrößter Stahlkonzern Salzgitter muss nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof doch Millionen-Beihilfen zurückzahlen. Diese hatten Salzgitter-Tochterfirmen von 1986 bis 1995 im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes bekommen. Der Generalanwalt beantragte gestern beim höchsten EU-Gericht in Luxemburg, ein früheres Urteil des Gerichts erster Instanz aufzuheben. Das Gericht hatte die Rückforderung der Beihilfen für nichtig erklärt. Dieses Urteil war nach Ansicht des Generalanwalts „rechtsfehlerhaft“. DPA