■ Sachsen-Anhalt: Aufenthaltsrecht
Magdeburg (AFP) – Als erstes Bundesland will Sachsen-Anhalt allen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina künftig eine Aufenthaltsbefugnis erteilen. Damit werde der diskriminierende Unterschied zwischen Aufenthaltsbefugnis und Duldung aufgehoben, teilte der Landesausländerbeauftragte Kupke gestern mit. Bisher hätten Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis nur erhalten, wenn sie vor der Einreise nach Sachsen-Anhalt eine Genehmigung des Innenministeriums oder eines anderen Bundeslandes erhalten hatten. Andere Flüchtlinge, die aus den gleichen Gründen aus Bosnien-Herzegowina geflohen und zumeist ohne Genehmigung nach Sachsen-Anhalt gekommen waren, wurden dagegen nur geduldet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen