„STURM 34“-PROZESS : Bewährungsstrafen für Neonazis
DRESDEN | Im Prozess gegen Mitglieder der verbotenen Neonazigruppe „Sturm 34“ sind die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davongekommen. Das Landgericht Dresden befand gestern alle fünf Männer als der Bildung einer kriminellen Vereinigung und zumeist auch der gefährlicher Körperverletzung schuldig. Drei Angeklagte wurden zu 18, 20 bzw. 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte müssen Geldstrafen zahlen beziehungsweise Sozialarbeit leisten. (dpa)