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Archiv-Artikel

STUDIENGEBÜHREN Rechtsstreit in Gießen

Die Uni Gießen geht gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vor, wonach ein Student vorerst keine 500 Euro Studiengebühr zahlen muss. Das VG machte ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes geltend. Die Uni will nun den Hessischen Verwaltungsgerichtshof einschalten. (dpa)