STEINMETZE : Kabinett beschließt Mindestlohn
BERLIN | Auch für die rund 11.000 Steinmetze und Bildhauer gilt künftig bundesweit ein Mindestlohn: Damit darf vom 1. Oktober an kein Beschäftigter in der Branche weniger als 10,13 Euro in der Stunde im Osten und 11 Euro im Westen verdienen. Zum 1. Mai 2014 steigen diese Lohnuntergrenzen auf 10,66 Euro und 11,25 Euro. Das Kabinett billigte gestern in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl eine entsprechende Vorlage aus dem Arbeitsministerium. Sie bedarf nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats. (dpa)