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■ SPIONAGEStasi-Mitarbeiter brauchen Amnestie

Frühere hauptamtliche Mitarbeiter der Staatssicherheit, die vom Boden der DDR aus gegen die BRD spioniert haben, können auch nach dem Beitritt der neuen Bundesländer bestraft werden. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß die Rechtslage nur durch ein Amnestiegesetz geändert werden kann.

Nach Auffassung des Ermittlungsrichters verstößt es nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, daß die Mitglieder der bundesdeutschen Geheimdienste, die Spionage für die Bundesrepublik gegen die DDR betrieben haben, straffrei bleiben.

SACHSEN

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