■ SFB/ORB: Verfassungsklage angedroht
Berlin. Vertreter vom SFB und des ORB schließen eine verfassungsgerichtliche Prüfung des geplanten Rundfunkstaatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg nicht aus. Es sei kein »Schönheitsfehler«, so der SFB-Justitiar Wolfgang Mittas gestern bei einer Anhörung vor dem parlamentarischen Medienausschuß, wenn beide Anstalten zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Die »Krönung« allerdings sei die Frequenzzuordnung. Gegenwärtig verfügt der SFB über vier UKW-Hörfunk- und zwei Fernsehfrequenzen. Laut Entwurf des Staatsvertrages stehen dem SFB im Hörfunkbereich nur noch zwei Frequenzen zur Verfügung. Auf weiteren zwei Frequenzen sollen gemeinsam mit dem ORB gestaltete Programme laufen. Im Fernsehbereich soll der SFB eine Frequenz im ersten Programm behalten und auf einer weiteren Frequenz gemeinsam mit dem ORB ein drittes Programm anbieten.
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