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Archiv-Artikel

SEXUELLER MISSBRAUCH Runder Tisch gegen generelle Anzeigepflicht

BERLIN | Eine generelle Anzeigepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs soll es im deutschen Strafrecht auch künftig nicht geben. Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch sprach sich einhellig gegen eine entsprechende Änderung des Strafrechts aus. Dies sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gestern. Opfer müssten sich auch jemandem anvertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, dass auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet werde. Das Strafrecht sieht eine derartige Anzeigepflicht bisher nicht zwingend vor. Die katholische Kirche hat in der Vergangenheit mit Blick auf den Täter- und den Opferschutz bei Anzeigen zurückhaltend gehandelt. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, ihr sei es wichtig, dass Institutionen sich selbst verpflichteten, entsprechende Informationen möglichst rasch freiwillig an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch als Reaktion auf die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Einrichtungen beschlossen. (dpa)