SCHWARZFAHREN: Nulltarif kommt nicht in Frage

Berliner Richter klagen: Zu viele Verfahren gegen "Leistungserschleicher" im Nahverkehr blockieren sie. Die Justizverwaltung prüft Auswege aus dem Dilemma.

Alle bezahlt? 12.000 Schwarzfahrer zeigt die BVG jährlich an. Bild: dpa

Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr? In den 80er Jahren hatten sich politische Gruppen diese Forderung ernsthaft auf ihre Fahnen geschrieben. Auch Teile der Berliner Grünen waren damals dafür. Heute indes macht man sich schon lächerlich, wenn man das Wort nur erwähnt. "Nulltarif ist nicht finanzierbar", sagt der Verkehrsexperte Michael Cramer, der für die Grünen im Europaparlament sitzt, aber immer noch gern in der Berliner Politik mitmischt.

Gründe, die Preispolitik der Verkehrsbetriebe zu überdenken, gibt es allemal. Täglich fahren rund 1,4 Millionen Menschen U-Bahn. "20.000 bis 25.000 werden pro Monat beim Schwarzfahren erwischt", sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Wer erwischt wird, muss 40 Euro - den bundeseinheitlichen Schwarzfahrertarif - zahlen. Tut er das nicht, wird er gemahnt. "Wir zeigen bei der Polizei nur die Chronischen an", so Reetz. Gemeint sie die, die trotz diverser Mahnungen nicht zahlen. Wer das "erhöhte Beförderungsentgelt" fristgerecht entrichte, werde nicht angezeigt - unabhängig davon, wie oft er erwischt werde.

Rund 12.000 Strafanzeigen wegen "Leistungserschleichung" erstattet die BVG laut Reetz pro Jahr. Weil es sich um eine Straftat handelt, kommt die Justiz ins Spiel. Hier beginnt ein neues Sorgenkapitel: Am Montag klagten Richter öffentlich über ihre hohe Arbeitsbelastung. Zu viel Zeit nähmen Prozesse gegen notorische Schwarzfahrer in Anspruch. 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene hätten den Vorwurf der Leistungserschleichung zum Inhalt, zitierte der Tagespiegel am Montag eine Richterin. Bei jugendlichen Angeklagten seien es 15 bis 20 Prozent. Ein Vorschlag aus Richterkreisen: Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln oder Hartz-IV-Empfänger umsonst fahren lassen.

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat ihrer Verwaltung nun den Auftrag erteilt, zu prüfen, wie die Justiz entlastet werden kann. Ob eine Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens in Betracht kommt, wollte Justizsprecher Michael Kanert gegenüber der taz weder bestätigen noch dementieren: "Es gibt keine Denkverbote."

Grünen-Verkehrsexperte Michael Cramer dagegen schüttelt auf Nachfrage gleich ein paar Vorschläge zur Lösung des Problems aus dem Ärmel. Nach dem Vorbild des Semestertickets - Studenten zahlen bei der Immatrikulation automatisch für ein Ticket, das sogar die Fahrradmitnahme einschließt - wünscht er sich die Einführung eines Schülertickets. "Damit hätte man den größten Teil der jungen Leute vom Schwarzfahren ausgeklammert." Analog dazu müsse es auch für Hartz-IV-Empfänger eine Sonderregelung geben.

Eine weitere Forderung von Cramer: "Schwarzfahren darf nicht teurer sein als Schwarzparken." Letzteres fängt bei 5 Euro an, Maximum sind 25 Euro. Die Gebühr legt Berlin fest, nicht der Bund. Im Unterschied zu den BVG-Tickets seien die Parkgebühren seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2005 kein einziges Mal erhöht worden, so Cramer: "Das ist unsozial und unökologisch."

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