: Rushdie-Affäre: EG-Botschafter können in den Iran zurückkehren
Brüssel (afp) - Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben sich darauf verständigt, daß die am 20.Februar von den „zwölf“ aus dem Iran zu „Beratungen“ zurückgerufenen Botschafter wieder nach Teheran zurückkehren können, wenn einzelne Regierungen dies wünschen. Dies war am Montag aus diplomatischen Kreisen in Brüssel zu erfahren. Das aus Protest gegen die Morddrohungen Irans gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie ebenfalls verfügte Verbot hochrangiger Treffen mit iranischen Vertretern bleibe jedoch weiterhin bestehen. Besonders Griechenland, Italien und Spanien hatten gefordert, daß es den Mitgliedstaaten freigestellt werden sollte, autonom über die Rücksendung ihrer Botschafter zu entscheiden.
Wie ein britischer Sprecher erläuterte, wollten die „zwölf“ gleichzeitig in einer Erklärung unmißverständlich zu verstehen geben, daß die Verurteilung des Todesurteils gegen den Verfasser der Satanischen Verse durch die EG davon unberührt bleibe. Einige Mitglieder hätten praktische Gründe signalisiert, ihre Botschafter wieder zu entsenden. Diese würden jedoch eine klare Botschaft an den Iran bei sich tragen, daß die Morddrohungen gegen Rushdie weiterhin „völlig unannehmbar“ seien.
Der Grundsatz der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft bei dem Protest gegen die Haltung Irans bleibe weiterhin unbestritten, hieß es aus diplomatischen Kreisen. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Irmgard Adam -Schwaetzer, wies darauf hin, daß kein Anlaß bestehe, die Lage zu dramatisieren oder zu verschärfen. Es bestehe aber auch „kein Anlaß, eine Entwarnung zu geben“. Kommentar auf Seite 4
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