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Richter und RegierungenDer Anschein der Nähe

Richter sollten sich nicht mit ihren wichtigsten Prozessparteien besprechen. Doch die Bundesregierung trifft sich regelmäßig mit Verfassungsrichtern.

Verstehen sich gut: Regierung und Gericht. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Bundesregierung ist am Mittwoch mal wieder nach Karlsruhe gereist. Diesmal aber musste sie nicht um die Fortgeltung von Gesetzen und Verträgen bangen. Das Treffen wirkte eher wie ein Rendezvous zweier befreundeter Staatsorgane. Richter und Regierende haben über moderne Technologien und die weitere Entwicklung in Europa geplaudert.

Das Bundesverfassungsgericht sprach im Vorfeld von "Arbeitsgesprächen", die Bundesregierung von einem "allgemeinen Gedankenaustausch". Nach einer Diskussion hinter verschlossenen Türen im Sitzungssaal des Gerichts gab es ein gemeinsames Abendessen. Fast alle Verfassungsrichter und etwa die Hälfte der Bundesregierung inklusive Bundeskanzlerin Angela Merkel saßen in bunter Reihe - um sich besser kennenzulernen.

Es war nicht die erste Begegnung dieser Art. Dokumentiert sind solche Treffen seit 1986. Seither gab es fünf weitere offizielle Runden, zuletzt im Juni 2010 in Berlin. Ähnliche Kontakte unterhält das Verfassungsgericht mit dem Bundestag. Einmal pro Wahlperiode kommen die Richter mit dem Parlamentspräsidium und den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Auch die Stuttgarter Landesregierung trifft man regelmäßig - weil das Gericht in Baden-Württemberg sitzt.

Aktive und ehemalige Verfassungsrichter halten die Treffen für völlig harmlos und unproblematisch. Schließlich seien sie nicht geheim, sondern werden per Pressemitteilung der Öffentlichkeit angekündigt. Und die Sprecherin des Gerichts versichert, dass weder offiziell noch am Rande über laufende Verfahren und über vergangene Urteile gesprochen werde.

Was aber würde man über ein Arbeitsgericht denken, dessen Richter sich regelmäßig mit dem wichtigsten Unternehmer vor Ort zum vertraulichen Gedankenaustausch treffen? Fände man auch das ganz harmlos und unproblematisch? Die Bundesregierung ist in Karlsruhe immerhin die wichtigste Prozesspartei und nimmt an den meisten hochpolitischen Verfahren teil.

Klausurabende sind nicht vorgesehen

Am Mittwoch wollten Richter und Minister auch über die Zukunft Europas diskutieren. Gleichzeitig läuft am Zweiten Senat des Verfassungsgerichtes noch das Verfahren um die parlamentarische Kontrolle des Eurorettungsschirms. Das Urteil wird Ende Februar verkündet.

Natürlich gibt es zu Europa viel Grundsätzliches zu besprechen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Richter Michael Huber erklärten Ende letzten Jahres in Interviews, dass mit der deutschen Verfassung keine größeren Schritte zur EU-Integration mehr möglich seien. Man müsse dann schon das Grundgesetz aufgeben und eine Volksabstimmung durchführen. Die Bundesregierung will dagegen die Haushaltskontrolle der EU über hoch verschuldete EU-Staaten verbessern, notfalls per Sparkommissar.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war im Januar 2011 zu Besuch in Karlsruhe. Mit ihr sprach man unter anderem über Sicherungsverwahrung. Angeblich aber nicht über das Urteil zum selben Thema, das Karlsruhe vier Monate später verkündete.

Dem deutschen Verfassungsprozessrecht sind solche abstrakten Arbeitstreffen fremd. Was in einem bestimmten Verfahren wichtig ist, soll dort per Schriftsatz vorgetragen werden. Wenn der Sachverhalt komplex und diskussionswürdig ist, gibt es auch eine mündliche Verhandlung. Die Regierung hat also genug Möglichkeiten, Informationen und Sichtweisen einzubringen. Das Gericht hat am Ende Gelegenheit, sein Urteil zu begründen und auch in einen größeren Zusammenhang zu stellen.

Dagegen sind regelmäßige Klausurabende der Richter mit ihrer wichtigsten Prozesspartei im Justizsystem zu Recht nicht vorgesehen. Denn was dort an gemeinsamen Erkenntnissen entsteht, bleibt nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch den jeweiligen Prozessgegnern der Bundesregierung verborgen.

Doch warum sehen die sonst so sensiblen Verfassungsrichter darin kein Problem? Da ist zum einen der mutmaßliche Nutzen solcher Treffen. Wenn man sich besser kennt und die Logik des jeweils anderen Postens besser versteht, dann finden auch die Karlsruher Urteile mehr Akzeptanz, so hoffen die Richter.

Schlaflose Richter

Außerdem seien solche offen angekündigten Treffen lange nicht so bedenklich wie allerlei individuelle Kontakte, die es ohnehin ständig gibt. Da treffen sich Verfassungsrichter und Politiker bei Tagungen und Festakten. Da rufen Minister in Karlsruhe an und werden durchgestellt - oder auch nicht.

Wenn es massive Kritik am Gericht gibt, bekommen das die Richter jedenfalls auch sehr persönlich gesagt. So erhielten nach dem europaskeptischen Urteil zum Lissabon-Vertrag die konservativen Richter Rüffel von ihren konservativen Freunden, und auf die linken Richter wurde Druck von ihren linken Freunden ausgeübt. Manche konnten nicht mehr gut schlafen, so massiv war der politische "Dialog" mit dem Gericht.

Auf der anderen Seite können und müssen Verfassungsrichter das aushalten. Sie sind schließlich auf zwölf Jahre gewählt, ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Auf das Wohlwollen der Politik sind sie persönlich nicht angewiesen. Und zu große politische Nähe würde auch ihren internen Einfluss am Gericht schmälern, wo niemand als Marionette einer Partei wirken will.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass die Richter regelmäßige Treffen mit der Bundesregierung kaum als Tabubruch begreifen. Sie sind so erfüllt von ihrem Richter-Ethos, dass sie den Anschein zu großer Nähe, der solchen Treffen anhaftet, kaum wahrnehmen können.

Nach der Wiedervereinigung gab es allerdings mal eine Diskussion, ob das Bundesverfassungsgericht nach Berlin oder Potsdam umziehen sollte. Das haben die Richter bei einer internen Abstimmung im Jahr 2000 mehrheitlich abgelehnt. Zu viel Nähe behindere die Kontrolle der Politik, hieß es damals. Man müsse sich nicht jeden dritten Abend im Restaurant, im Theater oder bei Vernissagen begegnen.

Im Großen funktioniert er also, der Karlsruher Kompass.

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7 Kommentare

 / 
  • KK
    Karl K

    Zur Sache 2.0:

     

    Läßt man die übrigen " informalen Gewächse" mal außer Betracht, ist die hier umstrittene "Gesprächsrunde" allemal ein - nichtakzeptabler -  Sonderfall:

     

    Denn das Bundesverfassungsgericht - BVerfG -  hat in seinen Verfahren als regelmäßigen Prozeßbeteiligten: die Bundesregierung. Und andererseits - regelmäßig ! - wechselnde Kontrahenten als gegenüberstehende Prozeßbeteiligte.

     

    Die von Christian Rath insoweit vermiedenen " bösen" Worte sind: "Parteiverrat" und "Befangenheit" und den entsprechenden, zwingend zu vermeidenden Rechtsschein.

     

    Stimmungsbild: Bei Rotwein und  R6, ein Wegbegleiter: "Och Gott, ich hätte gegen eine solche Runde nix einzuwenden: aus Neugier, wie Politiker so ticken. Aber klar, die Bundesregierung will ausbaldowern wie und wohin beim Gericht der Hase so läuft". Und-, ganz Harvard-Absolvent, "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Supreme Court an so einer Runde teilnehmen würde. Völlig undenkbar!"

     

    Die Damen und Herren Verfassungsrichter haben hingegen keine Probleme damit!? Da davon auszugehen ist, dass sie alle "Vorverständnis und Methodenwahl" von Josef Esser, oder/und vergleichbares gelesen haben, halte ich das angesichts der dort versammelten Intelligenz für Schutzbehauptungen oder Hybris oder einer Mischung von beidem.

     

    Wie das? Weil - auch und gerade - beim BVerfG in verstârktem Maße eine Situation besteht, die im Bereich des öffentlichen Rechts, also vor den Straf-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten in vergleichbarer, "kleinerer Münze " anzutreffen ist und sich dort ohnehin als "Berliner, Hamburger, Münchner, … Rosenheimer usw. LANDRECHT"  umsetzt.

     

    Diese saloppe Formulierung "Landrecht" sei hier mal auf die vorgenannten Gerichtsbarkeiten verengt. Bei diesen besteht die Gefahr von "Landrecht", d.h. nur schwer greifbarer " Sehstörung", gar " Einäugigkeit", weil die Staatsanwälte, die Behördenvertreter usw. in den Prozessen auf der einen Seite immer dieselben sind. Die Richter über längere Zeit immer dieselben Fallgestaltungen bearbeiten.

    Je nach örtlichen Gegebenheiten kennt man sich u.U. näher, ist im selben Club etc..

     

    Life-brutal-Beispiel: Jugendlicher tötet seine Adoptiveltern. Wird zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt. Wobei das Gericht dessen Undankbarkeit als strafschärfend hervorhebt. Mitschüler:" Die hätte doch jeder irgendwann mal abgeknallt. Kriegte doch jeder mit, wie sie den z.B. auf dem Tennisplatz fertigmachten. Auch der Gerichtsvorsitzende, war doch im selben Klub." Wo? Sach ich nicht!

     

    Das Bundesverfassungsgericht schwebt über den Wassern? Sie sind die Imprägnierten, die Unberührbaren? Mitnichten!

     

    Es war der Verfassungsrichter Jürgen Kühling, der davor warnte, dass sich das Bundesverfassungsgericht und damit die Bundesrepublik in einen

    " Obersten Gerichtsstaat" a la Japan verwandle.

     

    Banal gesprochen: Richter sollen sich nicht mit den zu Kontrollierenden gemein machen. Punkt. Und das war ja mal wahrlich anders.

     

    Da gab es " Onkel" Herbert Wehner und " die vier Arschlöcher in Karlsruhe".

    Und solche Klüngelrunde noch nicht (erst ab 1986!)

     

    Da gab es aber auch in der Sache die völlig überraschende Entscheidung zum Volkszählungsgesetz. (In dessen Zuge von einem "Spezialdemokraten" schon mal die Worte fielen: " Auch ein Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten!" - in westfälisch Sibirien! -( na gut, " wieviel Erde braucht der Mensch?H." )

     

    Die nähere Betrachtung lohnt. Der sehr jung Innenminister gewordene Dr. Ernst Benda, CDU,  ( Benda, ha, ha, ha - you remember?) war nunmehr Prâsident des Gerichts. Und dezidierter demnächstiger Nachfolger auf den PräsiSessel am EuGH.

     

    Niemand ahnte böses. Aber ein mit den, Datensammlungen innewohnenden, Gefahrenmomenten im Sozialrecht vertrauter Verfassungsrichter drehte den restlichen Senat um.

     

    Das Urteil schlug ein wie eine Bombe. UND - wurde von Herrn Benda in der Öffentlichkeit vehement verteidigt. EuGH-Präsi adé, die spätere Professur ein flop.

    Noch 10 - in Worten 'zehn' - Jahre später " hatten die im Innenministerium Schaum vorm Mund". Ja, da bliebe Angie aber in froher Runde der Apfelstrudel im Halse stecken!

     

    Ergo: Weg mit dieser Runde. Vorgelagerte, einseitige und damit parteiische Konsensbildung statt öffentlch/demokratischer, verfahrensgesetzlicher Streitentscheidung ist verfassungsprozeßrechtswidrig und verletzt damit eklatant das Grundgesetz.

  • KK
    Karl K

    Nachklapp:

     

    Man wagt es ja kaum zu glauben.

    Jetzt holt Angie den FDJ-Lappen raus.

    Und geht den als Bundesverfassungsgerichtspräsident

    noch nicht trocken hinter den Ohren Andreas Voßkuhle als

    christian de Wuff Nachfolger an.

    " Die Koalition habe sich auf ihn schon geeinigt!"

     

    Ein Glück , er winkt ab.

     

    SED - heißt ja nicht nur " Sitz ener druff", sondern auch:

    "Sozialistische EINHEITSpartei D…'schlands"!

     

    Geht's noch, Angie?

    Frag doch mal deinen Friseur, der ist doch auch ganz handsome!

  • KK
    Karl K

    ……

     

    sorry, I forget :

     

    Sie des großen Latrinums verdächtigend: si tacuisses, …

     

    Mit Wittgenstein will ich dero Hochwohlgeboren heute gar nicht erst kommen. Das ist ja schon Proseminar.

    Oder vulgo: " … dat hintere Loch krieje mer später!"

  • KK
    Karl K

    "Und wenn ihr in eurer Redaktion mal sowas wie Sachverstand und Wissen einkehren lassen würdet, täte das der Qualität der Artikel bestimmt gut."

     

    @von von Zyniker

     

    doch, doch " von" geht schon klar;

    etwa so :

     

    De 'kölsche'  Jung und nachmaliger 

    VG-Präsident Prof. Kutscheit seelig gab dereinst Klausuren, Öffentliches Recht, unter namentlicher Aufrufung zurück!

    " Westfalen!" - " von Westfalen, bitte" -

    " Oh, ' mangelhaft' ; Scheiße, Herr Graf!"

     

    Sie des großen Latrinums verdächtigend: si tacuisses, …

     

    Mit Wittgenstein will ich Ihnen mal lieber nicht kommen.

    Das ist denn doch schon Proseminar!

  • KK
    Karl K

    "Was aber würde man über ein Arbeitsgericht denken, dessen Richter sich regelmäßig mit dem wichtigsten Unternehmer vor Ort zum vertraulichen Gedankenaustausch treffen? Fände man auch das ganz harmlos und unproblematisch?"

     

    Hat's so ähnlich alles schon gegeben Herr Rath. Nur andersrum, als Gedankenaustausch mit Gewerkschaftern.

    Und die Farbwerke Höchst und ihre Anwälte ließen nichts unversucht in einer breiten Kampagne ( einschl. Fachartikel und Befangenheitsanträgen) den ihr auf den Pelz rückenden Richter aus den Verfahren zu kicken.

     

    Und ich will nicht verhehlen, daß nach dessen Bericht auf dem Richterratschlag sich bei aller Sympathie in der Sache, der/die(50/50 ohne Quote!) eine oder andere RichterIn nachdenklich am Kopf kratzte:" Wie soll das gehen? sich -wie abstrakt auch immer - austauschen, ohne nicht über " die Braten zu reden, die gerade als problematisch in der Röhre sind?"

     

    "Der informale Verfassungsstaat", so der Titel des lesenswerten/lesbaren Buches von Helmuth Schulze-Fielitz 

    ( wie wär's mal mit ner Version 2.012? Zeit genug haste jetzt ja und "Mecker vom Meister" ist auch nicht mehr zu besorgen).

     

    Worum geht's? Was hat Christian Rath da völlig zu Recht aufgespießt, nach seinem eindrucksvollen Wutanfall über " Professoren urteilen über Professoren"

    (vor allem wie! - dummdreist)?

    Neben der Gesprächsrunde Bundesregierung/ Bundesverfassungsgericht handelt es sich um mehr oder weniger geläufige "Runden" wie 

    z.B Innenministerkonferenzen; Konferenzen der Prâsidenten der Oberverwaltungsgerichte; neuerlich Nord-Süddialog ( Baden-Württemberg/Bass-Rhin) usw !

     

    Sie alle eint, dass sie von verfassungswegen nicht vorgesehen sind. Sie also grundsätzlich in dem Verdacht stehen, an den in der Verfassung zur Kanalisierung und Einhegung von Macht und Staatsgewalt  vorgesehenen Einrichtungen vorbei zu operieren.

    UND - öffentliche/ demokratische Kontrolle zu scheuen, wie der Teufel das Weihwasser!

     

    Da mögen sie mit breiter Brust und dickem Wanst ( sorry die Damen - aber Jutta Limbach hin/ Ferneheneuphismus her - ) derartige Veranstaltungen sind nach Stil und Besetzung trotz Angie "Männerrunden"!

    Wo trotz gegenteiliger Bekundungen außerhalb jeglicher Kontrolle die wichtigen Bälle hin und her geschoben werden.

    Oder wie ist es zu verstehen, daß ein Paul van de Kerkhof als TurboMinisterkandidat als V2-Krepierer endet, aber seinen Sohn als seinen eigenen(!) Bundesverfassungsrichternachfolger zu installieren vermag.

    Meine alt-kluge Mutter selig pflegte solchenfalls anzumerken:

    " Die Befähigung zur Bekleidung eines Lehrstuhls vererbt sich bekanntlich nicht nur auf Söhne und - hm, Töchter, sondern auch noch auf Schwiegersöhne und Schwiegertôchter!"

    Seelige 20er Jahre und wie Christian Rath andeutet mehr als steigerungsfähig. Und auch damals mengten  " Gott mit uns" , die - bar jeglicher Demokratiinfizierung - Kirchen kräftig mit. Es ist schon ein Kreuz. 

     

    Und man muß so einem politischen Plattkopf wie Christian de Wuff fast dankbar sein, dass seine Taschen mal nach außen gekehrt werden. Und neben all den Fusseln wie bei Hempels doch wenigstens ansatzweise die Fäden des Netzes der Raffkes und Undemokraten, der KlientelOligarchie öffentlich sichtbar werden. 

    " Doch, doch - der Präsident hat Kleider an, aber nur für die Taschen, um sich's reinzuschieben!"

  • VZ
    von zyniker

    der Ausdruck befreundete Staatsorgane ist wirklich herzerfrischend.

    Nur mal so zur Erinnerung.

    Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht sind laut Grundgesetz Verfassungsorgane 8 auch Staatsorgane ) genannt.

    Das solche Institutionen zwecks Organisation des Staates zum Meinungsaustausch und Beratung treffen, ist ja wohl selbstverständlich.

     

    Und wenn ihr in eurer Redaktion mal sowas wie Sachverstand und Wissen einkehren lassen würdet, täte das der Qualität der Artikel bestimmt gut.

  • S
    spiritofbee

    Wie geht das nochmal mit dem wechselseitigem Vorschlagsrecht der Parteien für hohe Richterämter in Deutschland?

    Wie ist es ab und an um die Kompetenz und Unabhängigkeit bestellt von hohen Richtern?(aktuelles Bsp. Peter Müller)

     

    Wie steht es um die Nachfolgeregelungen und von wem wird für wen wann Partei ergriffen, bzw gezielt manipuliert( Bsp Thomas Fischer BGH )

    siehe:

    www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH

     

    Wie steht es um die Unabhängigkeit von unserer Justiz aus deutscher und europäischer Sicht?

    siehe:

    http://www.nrv-net.de/main.php

    weiterhin:

    http://www.cleanstate.de/Abhaengigkeiten_der_deutschen_justiz.html

     

    Mir wirds richtig mulmig im Magen, wenn ich mir das zunehmende Geklüngel von Richtern, Staatsanwälten, Regierungsbeamten und Parteien bzw, gewählten Regierungsmitgliedern anschaue.

    Und das gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für die EU Ebene. Siehe den Fall des populären Richter Balthasar Garzon in Spanien!