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Archiv-Artikel

Richter bremst Le-Pen-Kandidatur

NIZZA dpa ■ Fünf Wochen vor den französischen Regionalwahlen hat ein Richter Jean-Marie Le Pen einen Nachweis verweigert, den der Chef der rechtsextremen Nationalen Front (FN) als Spitzenkandidat braucht. Der Verwaltungsrichter von Nizza stellte sich am Samstag hinter die Steuerbehörden der Stadt, die Le Pen keine Wohnsitzbestätigung ausstellen. Der 75-Jährige sprach daraufhin in einer Wahlkampfveranstaltung in Straßburg von „Anweisungen von oben, das Unmögliche zu tun“, damit er nicht FN-Listenführer im Südosten sein könne. Unterdessen demonstrierten in Marseille und in Straßburg mehrere tausend Menschen gegen Le Pen und den Rechtsextremismus. Le Pen will bei den Regionalwahlen im März der FN-Spitzenkandidat in der Paca-Region (Provence-Alpes-Maritimes-Côte d’Azur) sein und an seinen Erfolg in der ersten Runde der Präsidentenwahl vor zwei Jahren anknüpfen. Er wohnt jedoch in Saint-Cloud bei Paris. Die landesübliche Wohnsteuer für FN-Büros in Nizza zahlt die FN, Le Pen lediglich die Miete. 1998 hatte Le Pen auch ohne diese Bescheinigung bei Wahlen dort antreten können.