: Revision im „Opa-Prozess“
HAGEN dpa/taz ■ Nach dem Urteil gegen die mit 64 bis 74 Jahren vermutlich ältesten Bankräuber Deutschlands haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Damit wird sich möglicherweise der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem so genannten Opa-Prozess beschäftigen müssen. Das Trio hatte zwischen 1988 und 2004 in Westfalen und Niedersachsen insgesamt 14 Banken überfallen und dabei mehr als eine Million Euro erbeutet. Das Landgericht Hagen hatte die Räuber vor zwei Wochen zu neun bis zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils knapp 15 Jahre, die Anwälte zwischen acht und elfeinhalb Jahren gefordert.