: Revision beim „Bunkermord“
BREMEN taz ■ Der „Bunkermord-Prozess“ um den gewaltsamen Tod eines kurdischen Liebespaares wird möglicherweise erneut aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das jüngste Urteil des Landgerichts Bremen Revision beantragt, um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Im gerade zu Ende gegangenen Prozess wurden die Männer wegen Totschlags zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Mit diesem Urteil hatte das Landgericht das erste Urteil aus dem Jahr 2001 im Wesentlichen bestätigt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof kassiert, weil die Kammer eine Verurteilung wegen Mordes nicht hinreichend erwogen habe.