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Archiv-Artikel

Retortenkinder Embryonen für die Forschung

Die Bioethikkommission des Landes Rheinland-Pfalz fordert eine grundlegende Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes. Das bestehende Verbot Reagenzglas-Embryonen vor der Übertragung auf eine Frau genetisch auf mögliche „Fehler“ zu überprüfen, müsse gekippt werden. Auch die Beschränkung, dass nur drei Embryonen künstlich befruchtet werden dürfen, gehöre abgeschafft, sagt das vom rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) geleitete Gremium. Folgerichtig tritt die Mertin-Kommission auch dafür ein, die Regelung zu streichen, dass ausnahmslos alle künstlich erzeugten Embryonen in eine Gebärmutter übertragen werden müssen. Schließlich sollen nach den Vorstellungen der Bioethiker nur die besten, schönsten und gesundesten Embryonen übertragen werden.

Was aber soll dann mit den „übrig Gebliebenen“ geschehen? Auch dafür haben die Bioethiker eine Lösung: Die zweite Wahl soll freigegeben werden für einen Embryonenadoption. Damit könnte unfruchtbaren Frauen, die sich ein Kind wünschen, geholfen werden. Zudem, so heißt es bei der Ethikkommission, werde damit „einem bereits erzeugten Embryo eine Entwicklungschance gegeben, die ansonsten nicht bestünde“. Nach allen Erfahrungen aus dem Ausland werden dann immer noch zahllose künstlich gezeugte Embryonen in den Tiefkühltruhen übrig bleiben. Doch auch hier bietet die rheinland-pfälzische Bioethikkommission einen Ausweg: Die Embryonen sollen in der Forschung genutzt werden dürfen. WOLFGANG LÖHR