■ „Republikaner“: Doch Dach überm Kopf
Augsburg (AFP) – Der Bundesparteitag der rechtsradikalen „Republikaner“ kann voraussichtlich nun doch wie geplant heute und morgen in der Augsburger Schwabenhalle stattfinden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hob gestern die außerordentliche Kündigung des Hallen-Mietvertrages durch die Stadt wieder auf. Solange die „Republikaner“ nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden seien, gelte für sie das Prinzip der Gleichbehandlung und das „Parteienprivileg des Grundgesetzes wie für jede andere Partei auch“, erklärte die 5. Kammer des Gerichts zur Begründung.
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