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Archiv-Artikel

Rentner-Beitrag Fall für Karlsruhe

CHEMNITZ ap ■ Die Bundesregierung verstößt nach Ansicht des Sozialverbandes VdK gegen die Verfassung, wenn sie ab 2004 den vollen Beitragssatz der Kranken- und Pflegeversicherung auch auf die einmalige Kapitalauszahlung einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines berufsständischen Versorgungswerks erheben lässt. Laut Chemnitzer Freier Presse erklärte VdK-Präsident Walter Hirrlinger: „Wir werden überprüfen lassen, ob ein solches Vorgehen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren ist.“ Hirrlinger verwies darauf, dass die Sozialbeiträge für die Beschäftigten zur Hälfte von den Arbeitgebern entrichtet würden, während die Senioren ab dem 1. Januar den vollen Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen müssten.