: Rektoren mahnen Rückmeldegebühr an
Nach den zwei Verwaltungsgerichtsurteilen zu den Rückmeldegebühren hat die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten an die Studenten appelliert, die Gebühr von 100 Mark unverzüglich zu zahlen. Andernfalls seien die Hochschulen gesetzlich gezwungen, die betroffenen Studenten zu exmatrikulieren. Falls die Gebühr nach rechtskräftiger Entscheidung höherer Gerichte keinen Bestand habe, müsse der Betrag zurückgezahlt werden. Die Studenten brauchten jetzt nicht unter Vorbehalt zahlen oder gar auf Rückzahlung klagen. ADN
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