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Archiv-Artikel

Reiseveranstalter haftet für Gäste

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Urlaubern bei Unfällen in Ferienanlagen gestärkt. Nach dem Urteil von gestern kann der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden, wenn er nicht ausreichend für die Sicherheit seiner Gäste gesorgt hat. Konkret ging es dabei um die Frage, ob und wie weit ein Reiseveranstalter die Sicherheit der Hotels einschließlich Außenanlagen wie Pools überprüfen muss. Der BGH gab damit einer Schmerzensgeldklage der Eltern des elfjährigen Philipp aus Thüringen statt, der im Sommer 2001 im Schwimmbad einer griechischen Hotelanlage ertrunken war. Landgericht und OLG Köln hatten 2005 der Schmerzensgeldklage der Eltern gegen den Rewe-Konzern stattgegeben. Rewe ging wegen der weitreichenden Folgen des Urteils dagegen in Revision. (Az.: X ZR 142/05)