■ ReiseNotizen: Verbraucherschutz contra Staat
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV) hat beim Landgericht Bonn Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Unter dem Aktenzeichen 10360/93 wird nun in einem Musterprozeß geklärt, ob der Staat Urlauber entschädigen muß, die ihr Geld durch eine Veranstalterpleite verloren haben. Im konkreten Fall geht es um die Pleite des Wiesbadener Veranstalters Florida Travel, dessen Konkurs mangels Masse abgelehnt wurde. AgV-Anwalt Gert Meier („Unsere Chancen sind hervorragend“) schließt nicht aus, daß die Bonner Richter die Antwort auf diese heikle Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überlassen. Sollten die Richter die Staatshaftung bejahen, müssen alle Länder der Europäischen Union, in denen es wie in Deutschland entgegen den EG-Richtlinien noch keine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für das Geld der Urlauber gibt, für Konkurse geradestehen.
Im dritten Quartal 1993 wurden in Westdeutschland 39 – im Vorjahr waren es 23 – Konkurse, Vergleiche und mangels Masse abgelehnte Konkursverfahren verzeichnet. In den ersten neun Monaten waren es laut der Wiesbadener Behörde 139 (1992: 95) Fälle. In den neuen Bundesländern wurden von Juli bis September 1993 in der Reisebranche vier (1992: fünf) Anträge auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens gestellt.
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