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■ ReiseNotizenWarnung!

Urlauber sollten sich während ihrer Ferienreise keine Verträge aufschwatzen lassen, mit denen ihnen Nutzungsrechte in Hotel-, Appartement- und Bungalowanlagen verkauft werden sollen. Diese dringende Warnung richten die Verbraucherzentralen und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände an alle Touristen, die ihren diesjährigen Osterurlaub in südlichen Gefilden, insbesondere auf den Kanarischen Inseln, verbringen wollen. Dort stehen ganze Kolonnen von Drückern bereit, um Feriengästen das Time-Sharing – ein jahrelanges Nutzungsrecht an Ferienanlagen – schmackhaft zu machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale bergen diese Verträge erhebliche finanzielle Risiken für den Kunden:

– Insgesamt ist Time-Sharing eine teure Urlaubsalternative.

– Der Kunde bleibt auf dem erworbenen Nutzungsrecht sitzen. Ein Weiterverkauf ist nur mit großen Verlusten möglich.

– Die finanziellen Belastungen wachsen Jahr für Jahr.

– Der Kunde ist auf den Urlaubsort festgelegt. Die immer wieder angepriesene Möglichkeit, jederzeit mit anderen Objekten in anderen Regionen der Welt tauschen zu können, ist nur mit zusätzlichen Kosten zu verwirklichen.

Also, zeigen Sie den Drückern vor Ort die kalte Schulter.

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