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Archiv-Artikel

Regierung auf Distanz zu Opferanwälten

KUNDUS Ministerium: „Gespräche bloß verschoben“. Doch Staatssekretär sucht in Kabul nach Alternativen

BERLIN taz | Das Verteidigungsministerium hat bei der Entschädigung der Opfer des Kundus-Luftangriffs ein „Interesse, mit allen Opfern zu einer einheitlichen Lösung zu kommen“. Das betonte ein Sprecher gegenüber dem Bremer Weser-Kurier. Zu diesem Zweck werde auch der Staatssekretär Christian Schmidt (CSU) in Kabul mit der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC verhandeln. Dort hatten sich jüngst 30 weitere Opferfamilien gemeldet, die nicht von den Bremer Opferanwälten Karim Popal und Bernhard Docke vertreten werden wollen. Die Gespräche mit den beiden Anwälten seien „keineswegs abgebrochen, sondern nur verschoben“, sagte der Sprecher. Die Anwälte sollten jedoch „die Mandatslage aufklären“, also nachweisen, wessen Interessen sie noch vertreten.

Docke sagte zum Weser-Kurier, Anfang Januar habe das Ministerium noch „keinen Zweifel daran gehegt, dass unsere Mandanten tatsächlich zivile Opfer sind“. Nach eigenen Angaben vertreten Popal und Docke 456 Hinterbliebene von 137 zivilen Todesopfern des Luftangriffs. Nach taz-Informationen ist die Bundesregierung zunehmend unglücklich darüber, sich auf Verhandlungen mit den beiden eingelassen zu haben.