: Rechtswidriger Polizeikessel
Der umstrittene Polizeieinsatz bei einer NPD-Gegendemonstration in Braunschweig am 18. Juni 2005 war nach Auffassung des Braunschweiger Landgerichts rechtswidrig: Die rund 250 Gegendemonstranten hätten nicht ohne weiteres für zweieinhalb Stunden eingekesselt werden dürfen, so das Landgericht. Anders als die Polizei beurteilte die Beschwerdekammer die eingeschlossenen Gegendemonstranten nicht als bloße Ansammlung, sondern als Versammlung, für die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gelte. dpa